AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Bubble Action Graz“
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Fa. Dalibor Zecevic

1. Vermietung
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberen, funktionstüchtigen Zustand. Der Mieter bestätigt, die Hüpfburg in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau der Hüpfburg Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung der Hüpfburg zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg schonend und sachgemäß zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang. Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz. Die Mietsache darf nur im vertraglich vereinbarten Zeitraum vom Mieter verwendet werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Verantwortung für Unfälle, bzw. für Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen, trägt. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art. Der Mieter haftet, sofern er die Hüpfburg beschädigt bzw. den Mietvertrag verletzt, usw. Insbesondere hat der Mieter die Hüpfburg mitsamt dem Zubehör in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, indem er sie übernommen hat.

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:
a.) Sachverständigenkosten
b.) Wertminderung
c.) Mietausfallkosten
wenn
a.) Der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist.
b.) Durch Verletzung der Aufsichtspflicht.
c.) Der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten entstanden ist.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Mieter in vollem Umfang (Der Schaden wird berechnet und der Mieter muss diese begleichen (Kaution wird zur ganze oder Teilweise genommen (Falls der Schaden kleiner als die Kaution ist)). Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch Ausfall unseres Mietobjektes entstehen, und ist auch für entstandene Schäden an Dritte klaglos zu halten.


2. Auftragsrücktritt:
Ein kostenloser Schlechtwetterstorno ist ein Tag vor Verleihbeginn möglich!

3. Liefer- und Abholservice:
Der Mieter ist selbst für die Abholung bzw. Rückgabe der Hüpfburg zuständig. Eine Abholung ist möglich am Vorabend des Buchungstermins bis 20h, bzw. am Buchungstermin ab 7.30h früh. (oder anders am Mietvertrag vereinbart!) Die Rückgabe kann am gleichen Tag bis 20h oder am nächsten Tag bis 9h früh erfolgen. Alle Hüpfburgen werden im Set mit einem Gebläse funktionstüchtig ausgeliefert. Sollten gemietete Artikel nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, so wird pro begonnenen Tag € 70,- in Rechnung gestellt.


4. Zahlung
Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Abholung in bar oder per Überweisung mit Zahlungseingang im Voraus zu leisten

5. Auftrag
Der Auftrag bzw. Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

6. Reinigung
Die Hüpfburg muss nach der Benutzung gründlich gereinigt werden. Der ganze Innenraum sollte mittels Staubsauger gründlich gesaugt werden. Nach dem Staubsaugen mittels eines Waschlappen den Eingang, Rutschbereich und Innenraum putzen und Desinfizieren. Als Beweis wird vom Mieter erwünscht den sauberen Zustand vor dem Zusammenlegen an den Vermieter zu filmen und senden.  Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangener Stunde € 40,- in Rechnung gestellt.

7. Reinigung durch Vermieter
Die Hüpfburg muss nach der Benutzung in trockenen Zustand zusammengelegt werden. Das Staubsaugen und Desinfizieren wird vom Vermieter übernommen.  ACHTUNG: Schmutz entstanden durch nicht zulässige Gegenstände/Sachen sind nicht in der Reinigung inkludiert und werden dem Mieter in die Rechnung gestellt nach Punkt 6 sowie nach Punkt 1 der AGB.

8. Haftung

Der Mieter trägt die volle Haftung  für Sach– und Personenschäden ab den Zeitpunkt der Abholung/Lieferung bis zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Die Hüpfburg ist während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen, welchem die Betriebsregeln bekannt sind, zu beaufsichtigen die sicherstellt, dass:

– die Hüpfburg nicht überlastet wird
– kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr
– Schuhe, Halsketten, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg   beschädigen können vor der Benützung entfernt werden.
– zu aggressive Kinder sofort aus der Burg genommen werden.

9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird Graz als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zugelassenen Bestimmungen.